Streng nach dem Koran
Im Islam wird der Verstorbene möglichst bald nach Todeseintritt von einer Person
gleichen Geschlechts nach rituellen Bräuchen gewaschen. Anschließend wird er in
Leinentücher gewickelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll er ins Grab gelegt
werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach
Mekka. Die Bestattung hat ohne größere zeitliche Verzögerung bestimmten
Lagerungsvorschriften folgend stattzufinden. Diese sehen vor, dass der Leichnam
ohne Sarg auf der rechten Seite liegend in das Erdgrab gebettet wird, wobei sein
Gesicht in Richtung Mekka (in Richtung Südosten) ausgerichtet sein muss. Vor der
Beisetzung findet ein Totengebet direkt am Grab statt. Die Achtung vor dem Toten
erfordert die Bestattung vor allen anderen Geschäften. Am Grab soll jede
Geschäftigkeit unterbleiben, die Totenruhe sowie die Vermeidung von Personenkult
haben Vorrang. Nahezu jede Form des Grabschmucks und der Grabpflege haben zu
unterbleiben. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche
Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.
Die im Koran vorgeschriebenen rituellen Waschungen für Moslems lässt das
Bestattungshaus Ramsaier von der arabischen Moschee in Stuttgart-Bad- Cannstatt
strikt nach den religiösen Vorschriften durchführen oder in einem eigenen
Waschraum bei uns in Stuttgart-Vahingen, in dem die Angehörigen die
Waschungen und Gebete ungestört durchführen können. Muslimische Grabfelder
gibt es in unserer Umgebung auf dem Hauptfriedhof in Stuttgart, den Friedhöfen in
Ludwigsburg-OSweil, in Reutlingen und Heilbronn.
