Lexikon

 

Auf dieser Seite finden Sie unser Bestatter-Lexikon. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Bestattungen, Tod und Trauer.

 

Dieses Bestatter-Lexikon dient als Information und ist natürlich nie vollständig oder fertig.

 

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A

Almwiesenbestattung Die Almwiesenbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Die Asche wird auf einer Almwiese im Wallis in der Schweiz oder in der Freiburger Region beigesetzt. Angehörige können bei der Beisetzung dabei sein. Der Urnenversand erfolgt üblicherweise vom Krematorium zum Almwiesenbestatter auf dem Postweg.

 

Amtsarzt Der Amtsarzt ist bei einer Gesundheitsbehörde beschäftigt oder von dieser durch Bestallung legitimiert. Vor der Feuerbestattung führt der Amtsarzt nach dem Arzt, der die Leichenschau durchgeführt hat eine zweite äußere Leichenschau durch, die durch das Bestattungsgesetz vorgeschrieben ist.

 

Anonyme Bestattung Anonym heißt namenlos. Deshalb gibt es bei einer anonymen Bestattung keine Kennzeichnung des Grabes. Trauernde haben weder einen Ort noch ein Symbol, die an die Verstorbenen erinnern und dabei helfen können, innerlich eine Brücke herzustellen. In aller Regel geht einer anonymen Bestattung eine Kremation voraus. Zumeist werden die Urnen in einem Rasenfeld beigesetzt. Die Angehörigen können bei der Beisetzung des Verstorbenen in der Regel nicht dabei sein. Die anonyme Bestattung ist derzeit die wirtschaftlich günstigste Bestattungsform, da keine Folgekosten in Form von Grabpflege oder die Kennzeichnung des Grabes durch einen Grabstein oder eine Grabtafel entstehen. Eine weitere Form der anonymen Bestattung stellt die Seebestattung dar.

 

Anonyme Grabstelle Die anonyme Grabstelle ist ein Grab ohne Namensnennung oder Symbol in aller Regel auf einer Wiese oder in Form einer Seebestattung in einem großen See oder Meer.

 

Aschenkapsel Eine Aschenkapsel ist ein metallisches Behältnis, in das die Asche des Verstorbenen nach der Kremation vom Personal des Krematoriums eingefüllt wird. Die Zusammensetzung des Metalls ist so beschaffen, dass sich die Kapsel in der Erde zumeist schon innerhalb eines Jahres nach der Beisetzung auflöst.

 

Aufbahrung Die Aufbahrung ist die Möglichkeit vom Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg persönlich Abschied zu nehmen. Die Aufbahrung kann zu Hause, im Krankenhaus, im Altenheim, im Bestattungshaus, in der Kirche oder auf dem Friedhof erfolgen. Nach den Erkenntnissen der Trauerforschung ist die Aufbahrung einer der wichtigsten Schritte beim Verlust eines Menschen und sollte in einem geschützten, möglichst ansprechenden Raum durchgeführt werden. Gerade die offene Aufbahrung, das bedeutet die Verabschiedung am offenen Sarg, lässt die Realität und Unabänderlichkeit des Todes des Verstorbenen ins Bewußtsein dringen. Das sinnliche Begreifen der Tatsache, dass die verstorbene Person nun nicht mehr in der vertrauten körperlichen ‚Hülle‘ wohnt‘, kann bei der Grablegung und der Trauerverarbeitung helfen.

 

Aufbahrungsraum Ein Aufbahrungsraum ist ein geschützter Ort für die Abschiednahme von verstorbenen Personen. Dafür vorgesehene Räume befinden sich in aller Regel in Altenheimen, Krankenhäusern, Hospizen, in Krematorien, bei Bestattungsunternehmen und auf den Friedhöfen.

B

Baumbestattung Die Baumbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Feuerbestattung des Verstorbenen voraus. Die Aschenreste werden im Wurzelbereich eines ausgesuchten Baumes in einer Aschenkapsel und wahlweise einer biologisch unbedenklichen Überurne beigesetzt. Der Gedanke bei dieser Art der Naturbestattung liegt darin, dass der Baum seine Nährstoffe aus der Asche zieht und so ein Teil der verstorbenen Person in den Lebenskreislauf der Natur übergeht. Baumbestattungen sind in Stuttgart auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch oder auf dem Neuen Friedhof in Stuttgart-Weilimdorf möglich. In der näheren Umgebung gibt es Baumgräber auf dem Waldfriedhof in Leinfelden oder in den Friedwäldern/Ruheforste in Schwaigern, Jagsthausen, Münsingen oder im Schönbuch bei Hohenentringen. Bei der Baumbestattung erfolgt die Kennzeichnung durch eine kleine Messingplakette, die am Baum angebracht wird. Diese kann mit Daten des Verstorbenen oder Symbolen versehen werden. Blumen als Grabbepflanzung sind nicht gewünscht.

 

Beileidsbekundungen Trauergäste, die nicht zu den betroffenen Angehörigen zählen, bekunden gegenüber den betroffenen Angehörigen ihr Beileid oder ihre Anteilnahme zum Verlust. Dabei ist es nicht üblich, dass dies Familienmitglieder anderen Familienmitgliederns gegenüber tun. Die Beileidsbezeugung soll der Trauerfamilie gegenüber zum Ausdruck bringen, dass man mitfühlt und gedanklich verbunden ist.

 

Beerdigung Unter Beerdigung oder Erdbestattung wird das Verbringen des/der Verstorbenen im Sarg in die Erde bzw. in das Erdgrab bezeichnet. Bei der Beerdigung wird der Sarg mittels Versenkungsvorrichtung oder mit Seilen in das Grab versenkt. Nachdem sich die Trauergemeinschaft verabschiedet hat, wird das Grab wieder mit Erde, z.T. auch mit Sand verfüllt. Es gibt in der Regel zwei verschiedene Bestattungstiefen, einfachtief bedeutet, dass der Verstorbene in einer Tiefe von 1,80 m begraben wird und doppeltief bezeichnet die Grabtiefe 2,40m. Über dem Sarg müssen mindestens 90 cm Erde sein. So ermöglicht die doppeltiefe Bestattung eine weitere Bestattung im selben Grab auch vor Ablauf der vorgeschriebenen Mindestruhezeit.

 

Bergbachbestattung Die Bergbachbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des Verstorbenen voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in der Schweiz in ein fließendes Gewässer eingestreut, das dann die Aschenteilchen z.B. bis in die Rhone und von dort ins Mittelmeer oder in den Rhein und weiter in die Nordsee trägt.

 

Bestattung Die Bestattung wird auch Beerdigung, Begräbnis oder Beisetzung genannt. Sie wird nach dem Ableben eines Menschen oder immer häufiger auch nach dem Tod eines Haustieres durchgeführt. Dabei werden der Körper, die sterblichen Überreste oder die Aschenreste des Verstorbenen beigesetzt. Dabei gibt es verschiedene Bestattungsarten und Bestattungsrituale, die sich abhängig von der Region, der Kultur, der Religion, des Standes und der Gesetzesvorgaben unterscheiden. Die Organisation und die Durchführung der Bestattungsfeier übernimmt in aller Regel der Bestatter, kann jedoch auch von Betroffenen selbst in die Hand genommen werden. Die Bestattungsfeier kann nach religiösem oder nach weltlichem Ritus durchgeführt werden. Grundlage dafür ist ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Religionsvertreter oder dem freien Redner.

 

Bestattungsarten Es wird zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung unterschieden. Den alternativen Bestattungsformen geht immer eine Kremation voraus. Eine Erdbestattung bedarf keiner besonderen Voraussetzungen. Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder ein Antrag/Vertrag des bestattungspflichtigen Angehörigen erforderlich. Danach kann – teilweise mit einer Ausnahmegenehmigung des Amts für öffentliche Ordnung – eine Seebestattung oder eine alternative Bestattungsform durchgeführt werden. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite ärztliche Untersuchung der/des Verstorbenen durch einen Amtsarzt zwingend vorgeschrieben. Dieser stellt fest, dass aufgrund seiner Inaugenscheinnahme keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod gegeben sind; danach kann das Amt für öffentl. Ordnung die Feuerbestattung genehmigen. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gegeben oder bleibt die Todesursache unklar, ist vom feststellenden Arzt die Kriminalpolizei zu verständigen. Die versucht die Ursache aufzuklären und berichtet darüber der Staatsanwaltschaft. Sobald die Staatsanwaltschaft die Freigabe erteilt hat, kann die Bestattung des Verstorbenen erfolgen.

 

Bestattungsfachkraft Seit 2003 gibt es bei uns die dreijährige Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft. Wir sind Ausbildungsbetrieb seit den Anfängen dieser neuen Berufsausbildung. Da es deutschlandweit nur 3 Berufsschulen für angehende Bestattungsfachkräfte gibt, erfolgt die schulische Ausbildung im Blockunterricht. Unsere Azubis besuchen die Berufsschule in Bad Kissingen.

 

Bestattungsfachwirt Die Ausbildung wird durch das Ablegen der öffentlich-rechtlichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammern abgeschlossen.

 

Bestattungsgesetz Die Bestattung eines Verstorbenen erfolgt zumeist aus einer moralischen Verpflichtung heraus. Rechtlich allerdings ergibt sich in allen Bundesländern aufgrund der geltenden Bestattungsgesetze die gesetzliche Verpflichtung für den nächsten Angehörigen, einen Verstorbenen zu bestatten.Das Gesetz selbst ist ein Gesetz zur sog. ‚Gefahrenabwehr‘ wie z.B. das Seuchenschutzgesetz; Aber auch die Wahrung der Totenruhe, für die der Verstorbene nicht mehr selbst eintreten kann ist ein Aspekt des Bestattungsgesetzes. Daraus ergeben sich zT. strenge Vorschriften, die für Betroffene oft schwer nachzuvollziehen und zu akzeptieren sind. Im Gesetz selbst ist geregelt, wer den Tod festzustellen hat, welche Voraussetzungen ein Bestattungsplatz erfüllen muß, welche Bestattungsarten zulässig sind, wer als bestattungspflichtiger Angehöriger gilt, innerhalb welcher Fristen eine Bestattung durchzuführen ist und welche Voraussetzungen an die Personen gestellt werden, die mit Verstorbenen Umgang haben.

 

Bestattungsinstitut Ein Bestattungsinstitut ist Angehörigen behilflich bei der Durchführung der Bestattung eines Verstorbenen. Die Angehörigen entscheiden, welche Aufgaben und in welchem Umfang diese dem Bestattungsinstitut zur Erledigung übertragen werden und welche sie selbst übernehmen können und möchten. So ist es in der Regel möglich, dass die Angehörigen bei nahezu allen anfallenden Schritten anwesend sein können, sofern Sie das möchten. So ist es beispielsweise möglich beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen oder bei der Dekoration der Trauerfeier dabei zu sein. Das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens bietet in der Regel alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen an. Von der Überführung, der Ausgestaltung der Abschiedsfeier, über Behördengänge bis hin zu Abmeldungen bezogener Leistungen oder Dienste.

 

Bestattungskosten Unter dem Begriff der Bestattungskosten versteht man sämtliche Kosten, die aufgrund des Todes einschließlich der Bestattung entstehen, also von der Todesfeststellung durch einen Arzt bis zum Graberwerb und der sog. Bestattungsgrundgebühr. Insgesamt gibt es drei Kostenblöcke; einmal die Kommunalen Gebühren und Kosten der Todesfeststellung, dann die Bestatterdienstleistungen und die vom Bestatter vermittelten Leistungen, wie beispielsweise Blumen, musikalische Umrahmung, Zeitungsanzeigen und einem freien Redner/in, falls man nicht mehr der Kirche angehört. Dabei ist es hilfreich, sich alle Kosten detailliert erklären zu lassen. Preisvergleiche vorzunehmen und verschiedene Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, sind dabei beileibe nicht pietätlos. Weigert sich ein Bestatter, eine verständliche, umfassende Kostenübersicht zu erstellen, sollte von einer Beauftragung abgesehen werden.

 

Bestattungskraftfahrzeug Ein Bestattungskraftfahrzeug ist ein speziell zum Transport bzw. zur Überführung Verstorbener zugelassenes Fahrzeug. Die Anforderungen sind im Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg und in der DIN 75081 normiert.

 

Bestattungskultur Unter Bestattungskultur bezeichnet man die regional stark differenzierten kulturellen Gepflogenheiten im Falle einer Verabschiedungsfeier und Beisetzung Verstorbener. Darunter sind auch die Rituale im Zusammenhang mit der Totenbehandlung zu verstehen wie z.B. das Ankleiden, sowie die Gepflogenheiten und Einstellungen einer religiösen oder sozialen Gruppe in Hinblick auf die Beisetzung eines Menschen. Diese Kultur ist -wie das Leben allgemein- einem stetigen Wandel unterworfen. So waren in unserer christlich geprägten Region bis vor wenigen Generationen nur Erdbestattungen üblich, die streng nach der jeweiligen Agende der Kirchen und unter Mithilfe der Nachbarschaft selbst durchgeführt wurden. Im 19. Jahrhundert erfolgte eine erste Tabuisierung des Todes. Ab dieser Zeit wurde die Totenversorgung teilweise gewerblichen Bestattern, ursprünglich zumeist Schreinern oder Transportunternehmern, überlassen. Daraus entwickelten sich spezielle Dienstleistungsunternehmen. Heutzutage erkennen wir einen klaren Trend hin zur Feuerbestattung und den zunehmenden Wunsch, frei über die Asche verstorbener Angehöriger verfügen zu können, sowie den Wunsch nach einer Entbindung von der Grabpflegepflicht.

 

Bestattungspflicht Darunter versteht man die rechtliche Verpflichtung für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen und die daraus resultierenden Kosten auch zu tragen. Gesetze und Satzungen sehen in dieser Pflicht nachfolgende Verwandtschaftsgrade: Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister. Bestattungsgesetze sind Landesgesetze; Satzungen erlassen die Träger der Bestattungseinrichtungen (Kommunen und Kirchen). Das Ausschlagen, also die Nichtannahme des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

 

Bestattungstermin In Baden-Württemberg ist eine Bestattung prinzipiell innerhalb von 96 Stunden durchzuführen. Der früheste Bestattungszeitpunkt ist 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Eine Änderung dieser Fristen wird momentan in der Novellierung des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg erwogen.

 

Bestattungsvorsorge Ein Bestattungsvorsorgevertrag ermöglicht Betroffenen zu Lebzeiten eigenverantwortlich Regelungen für den einstigen Todesfall zu treffen. Diese sind in Schriftform beim Bestatter des Vertrauens zu regeln und auch finanziell abzusichern. Die Bestattungsvorsorge entlastet Hinterbliebene und stellt sicher, dass die persönlichen Vorstellungen und Wünsche einmal umgesetzt werden.

D

Danksagung Eine Danksagung in Schriftform oder Zeitungsanzeige richtet sich an den Personenkreis, der in irgendeiner Form Anteil am Tod des Angehörigen genommen hat. Üblicherweise erfolgt eine Danksagung im Zeitraum von 2-4 Wochen nach der Bestattung.

 

Dauergrabpflege Gärtner/Friedhofsgärtner garantieren im Falle eines abgeschlossenen Grabpflegevertrages die kontinuierliche Pflege des Grabes.

 

Diamantbestattung Die Diamantbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Der Diamant gilt als Symbol der Liebe, der Erinnerung und der Unvergänglichkeit und bietet somit Hinterbliebenen eine besonders faszinierende Erinnerung an einen einzigartigen, wertvollen Menschen. Zur Herstellung eines Diamanten wird nur ein Teil der Aschenreste benötigt. Im Transformationsprozeß wird der Kohlenstoff von den Aschenresten getrennt. Der sich ergebende Kohlenstoff wird unter starkem Druck und hoher Temperatur gepresst. Dadurch entstehen Diamantkristalle. Mit zunehmender Zeitdauer vergrößert sich der Diamant. Es ist möglich einen Diamanten auch in verschiedenen Farbtönen zu erhalten; ebenso kann der Diamant in einer gewünschten Form geschliffen, zertifiziert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden.

E

Einäscherung Siehe Feuerbestattung.

 

Einbalsamierung Eine Einbalsamierung verzögert oder verhindert den natürlichen Verfall eines Körpers. Dabei werden zumeist formalinhaltige Konservierungsmittel in die Blutbahnen, den Bauch- und Brustraum eingeführt.

 

Einbetten/Einsargen Nach DIN EU 15017 umfasst der Begriff Einbetten das Auskleiden des Verstorbenen und das evtl. Entfernen von Kanülen und Verbänden sowie deren fachgerechte Entsorgung. Das Anheben des Verstorbenen durch 2 Personen im Kopf- und Schulterbereich, im Beckenbereich und an den Beinen und behutsames in den Sarg legen. Auf die korrekte Lage des Körpers ist zu achten. Der Kopf muss entsprechend auf dem Kissen gebettet sein, und die Decke muss vom Brustbereich über die Füße korrekt über dem Körper liegen. Lockern der Totenstarre. Falten oder legen der Hände unter Berücksichtigung der Weltanschauung und/oder Religion.

 

Erbschein Der Erbschein ist die rechtliche Legitimation als Rechtsnachfolger eines Verstorbenen gegenüber Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern. Der Erbschein ist beim zuständigen Nachlaßgericht (in Baden-Württemberg = Notariat) zu beantragen. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Nachlaßwert.

 

Erdbestattung Erdbestattung ist die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Hiesige Bestattungsvorschriften schreiben hierfür als äußeres Behältnis einen Sarg aus Vollholz vor. Ausnahmen aus religiösen Gründen sind möglich, in der Praxis jedoch sehr schwer zu erwirken.

 

Exhumierung Nur auf Anordnung der Justiz können zum Zwecke der Beweissicherung in Strafverfahren bereits bestattete Verstorbene wieder ausgegraben und untersucht werden. Da dies nach einer Feuerbestattung nicht mehr möglich ist, erfolgt vor der Einäscherung immer eine zweite amtsärztliche Leichenschau.

F

Fachgeprüfte Bestatter Modulare Ausbildung zum „Geprüften Bestatter“.

 

Familiengrab Als Familiengrab wird ein Wahlgrab bezeichnet, an dem man ein Nutzungsrecht über einen bestimmten Zeitraum erwerben und in dem mehrere Mitglieder einer Familie bestattet werden können.

 

Felsbestattung Die Felsbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Die Aschenreste werden in der Schweiz in einer Felsspalte verstreut. Ein symbolträchtiger Bestattungsplatz für Naturliebhaber und Bergsportler.

 

Feuerbestattung Unter der Feuerbestattung versteht man die Verbrennung, die Kremation oder die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Krematorium. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen oder des bestattungspflichtigen Angehörigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprach.

 

Feuerstein Der Feuerstein ist ein mit einer fortlaufender Nummer versehener Schamottstein, der in jedem Fall sicherstellt, dass die Aschenreste einer bestimmten Person zweifelsfrei zugeordnet werden können.

 

Fingerabdruckanhänger Linien und Formen eines Fingerabdrucks sind bei jedem Menschen unterschiedlich. Daraus läßt sich auch eine Einzigartigkeit eines Menschen herleiten. Mit einer speziellen Masse wird ein Abdruck vom Finger eines Verstorbenen genommen. Dieser kann dann in Edelmetall gegossen und zu individuellen Schmuckstücken verarbeitet werden.

 

Flussbestattung siehe Bergbachbestattung

 

Freigabe Bescheinigt der den Tod feststellende Arzt, dass bei seiner Untersuchung Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod aufgrund einer unklaren Todesursache gegeben sind, muß der Arzt die Kriminalpolizei zur Aufklärung des Sachverhalts verständigen. Ein nicht natürlicher Tod ist die Folge eines Unfalls, Suizids oder Mordes. Der/die Verstorbene gilt ab diesem Zeitpunkt als beschlagnahmt. Erst nach abschließender Klärung der Gesamtumstände, bei Anhaltspunkten z.B. durch Einwirkung Dritter, gibt die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen nach erfolgter gerichtsmedizinischer Obduktion durch die Ausstellung der Freigabe zur Bestattung frei.

 

Friedhof Der Friedhof ist ein eingefriedeter, zumeist parkähnlich angelegter Ort, an dem Verstorbene als sog. Körperbestattung oder als Urnenbeisetzung nach bestimmten Riten bestattet werden. Zumeist werden unterschiedliche Grabarten angeboten.

 

Friedhofsatzung Satzungen der Träger der Friedhöfe sind die ordnungspolitischen und verfahrensmäßigen Grundlagen für deren Organisation, Steuerung und Überwachung. Darin wird u.a. geregelt: Ruhefristen, Grabarten, Pflege und Unterhalt der Gräber, Verhaltensregeln der Friedhofsbesucher sowie die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen. In der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung sind die Gebühren für die von der Verwaltung bereitgestellten Leistungen festgesetzt .

 

Friedhofszwang In Deutschland gilt noch, wie in nur wenigen Ländern in Europa, der Friedhofszwang. Darunter versteht man, dass grundsätzlich nur dafür ausgewiesene, öffentliche Friedhöfe zur Beisetzung Verstorbener zugelassen sind. Demnach ist es z.B.nicht erlaubt, dass die Asche des Verstorbenen in einer Urne als Andenken zuhause bei den Hinterbliebenen verwahrt wird, oder in Eigenregie an frei gewählten Orten verstreut wird.

 

Friedwald Friedwald ist ein rechtlich geschützter Begriff. Unter diesem Namen wurde in der Schweiz erstmals die Möglichkeit geschaffen, Urnen in Waldflächen an Bäumen beizusetzen. Eine Erdbestattung ist in einem Friedwald nicht möglich. Beisetzungen sind sowohl an Einzel- als auch an Gemeinschaftsbäumen möglich.

G

Gemeinschaftsgrabstätte Bei dieser Grabart sind familienunabhängige Beisetzungen möglich. Zumeist werden sie mit Namenskennzeichnungen versehen und sind somit eine Alternative zu anonymen Gräbern.

 

Grabgestaltung/Grabpflege Die Friedhofssatzung gibt Regeln, wie Gräber zu gestalten und zu pflegen sind. Diese Leistungen können Hinterbliebene selbst erbringen oder einen Gärtner/Friedhofsgärnter damit beauftragen.

 

Grabmal/Grabstein Grabmale/Grabsteine sind Ausdruck und ermöglichen somit das individuelle Gedenken an einen Verstorbenen oder an eine Familie. Dabei kann unterschiedliches Material Verwendung finden, zudem können Form, Schrift oder symbolische Zeichen selbst bestimmt werden. Die Gestaltung, die Beschriftung, das Aufstellen sowie die Erhaltung von Grabmälern/Grabsteine übernehmen Steinmetzbetriebe. Die Steinmetze kümmern sich auch um die Genehmigung für die Aufstellung eines Grabmals.

 

Grabstelle Die Grabstelle ist der Ort für die Bestattung Verstorbener. In Deutschland besteht Friedhofspflicht für Grabstellen.

 

Gruft Griechisch: Krypta, ursprünglich ober- oder unterirdisch gelegener Raum für die Bestattung Verstorbener.

H

Handabdruck Ein Hand- oder Gesichtsabdruck von Verstorbenen kann in Gips oder in Bronce gefertigt werden und bietet Hinterbliebenen die Möglichkeit, Verstorbene so in dauerhafter Erinnerung zu behalten.

 

Hospiz Hosipze waren im Mittelalter klösterliche Herbergen für Pilger, Arme, Kranke und Sterbende. Aus dem Namen entwickelte sich das Wort Hospital für den Begriff Krankenhaus. Heute versteht man unter Hospiz zumeist eine Einrichtung, die sich speziell um die Pflege, die Belange, die palliative Behandlung sterbender Menschen und die Unterstützung ihrer Familien kümmert.

J

Jahresseelenamt Als Jahresseelenamt wird die katholische Messe bezeichnet, die 1 Jahr nach der Bestattung gefeiert wird. An der Gedenkfeier nimmt die Familie des Verstorbenen teil, hinterher erfolgt oftmals ein Zusammensein im familiären Rahmen.

K

Katafalk Ein Katafalk ist ein fahrbarer Untersatz, das bei einer Bestattung den/die aufgebahrte Verstorbene/n trägt. Er wird für den Transport des Verstorbenen vom Aufbahrungsraum in die Feierhalle und zum Grab benutzt.

 

Kolumbarium Als Kolumbarium wird eine Nischenwand bezeichnet, die zur Aufbewahrung von Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient. Kolumbarien befinden sich auf Friedhöfen, in Kirchen und in Bestattungshäusern.

 

Kondolenz Kondolenz ist die Bekundung des Beileids oder der Anteilnahme gegenüber den nächsten Angehörigen eines Verstorbenen. Die ist mündlich, in Schriftform oder durch Eintragung in ein Kondolenzbuch möglich.

 

Kondolenzbuch/Kondolenzliste Eintragung der Beileidsbezeugung in einer Liste oder in ein Buch.

 

Kondukt Unter dem alten Begriff des Kondukts versteht man das Tragen des Verstorbenen im Sarg von der Feierhalle/Aufbahrungsraum zum Begräbnisplatz. Bei der Begleitung des Konduktes durch die Trauergemeinschaft richtet sich die Reihenfolge nach der familiären Bindung gegenüber dem Verstorbenen sowie nach ihrer gesellschaftlichen Stellung.

 

Krematorium Das Krematorium ist eine Anlage zur Verbrennung Verstorbener. Dieser Begriff umfasst die technische Anlage, das Gebäude mit Aufbahrungs- und Kühlräumen.

L

Lebend- und Totenmaske Eine Gesichtsmaske ist die Abbildung des Gesichts, das durch Spuren gekennzeichnet ist vom gelebten Leben. Dabei handelt es sich um eine jahrtausendalte Tradition nicht nur bei den Griechen oder Ägyptern.

 

Leichenbitter Leichenbitter wurden im vorletzten Jahrhundert von den Familien beauftragt und bezahlt, um Verwandte, Nachbarn und Bekannte vom Ableben eines Angehörigen zu verständigen und „zur Leiche zu bitten“ also zur Aufbahrung, zur Beerdigung und zum Leichenschmaus.

 

Leichenpass Die Überführung von Verstorbenen über deutsche Landesgrenzen hinweg ist nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird vom örtlich zuständigen Amt für öffentliche Orndung ausgestellt.

 

Leichenschau Die Leichenschau ist die medizinische Feststellung des Todes. Dabei muß der Arzt den/die Verstorbene untersuchen und die Ursache sowie die näheren Umstände des Todes in der Todesbescheinigung dokumentieren.

 

Leichenstarre Leichenstarre wird auch Totenstarre genannt. Durch Sauerstoffentzug des Körpers erstarrt die Muskulatur nach Eintritt des Todes. Sie löst sich dann aufgrund körpereigener Prozesse allmählich wieder auf.

 

Leichenwagen siehe Bestattungskraftfahrzeug

 

Luftbestattung Die Almwiesenbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Diese Beisetzungsart spricht diejenigen an, die die Vorstellung, einmal in alle Winde verstreut zu werden, als Befreiung empfinden. Dabei werden die Aschenreste nach der Trauerfeier von einem Heißluftballon aus der Luft bei ruhiger Fahrt über einem großen Wald- oder Wiesengebiet verstreut. Möglichkeiten dafür gibt es im Elsass, in der Schweiz und in Österreich.

N

Nachruf Nachruf ist die sprachliche, schriftliche oder filmische Würdigung eines Verstorbenen bei seiner Bestattung oder in den Medien.

 

Nutzungsrecht Hinterbliebene können ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab zur Bestattung der Angehörigen vom Träger des Friedhofs erwerben. Die Dauer des Nutzungsrechts muß wenigstens die Mindestruhezeit umfassen, die im Bestattungsgesetz und in der Friedhofssatzung festgesetzt ist. Grundsätzlich kann ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab verlängert werden.

O

Obduktion Die Obduktion, auch als „innere Leichenschau“ bezeichnet, dient zur Todesfeststellung und Rekonstruktion des Sterbevorgangs und wird von Anatomen, Pathalogen und Rechtsmedizinern durchgeführt. Versicherungsgesellschaften, Ärzte oder Angehörige können eine Obduktion beantragen; anordnen kann sie jedoch nur ein Richter oder ein Staatsanwalt im Strafrechtsverfahren, sofern eine unnatürliche Todesursache, möglicherweise verschuldet durch Dritte, vermutet wird. Weitere gleicharte Begriffe für eine Obduktion sind: Sektion oder Autopsie.

P

Parte (Traueranzeige) Der „Partenzettel“ ist die schriftliche, zumeist gedruckte Mitteilung über den Eintritt des Todes und die Einladung an der Bestattung auch teilzunehmen. Diese werden den Empfängern einzeln zugeschickt.Parte leitet sich vom französischen „faire part“ ab und heißt übersetzt „anzeigen“.

 

Patientenverfügung Die Patientenverfügung dient zur vorsorglichen Sicherstellung des Wunsches oder einer Grundeinstellung für den Fall, dass man zu einem späteren Zeitpunkt dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Verfügung ist schriftlich zu verfassen. Sinnvoll erscheint dabei auch die Nennung eines Vertrauten/Bevollmächtigten, der im Falle lebenseinschneidender ärztlicher Maßnahmen Entscheidungen im Sinne des Patienten treffen darf.

 

Pultgrabmal Schräg liegendes, pultförmiges Grabmal, das auf nahezu allen Friedhöfen genehmigt werden kann.

R

Rasengrab Verstorbene im Sarg oder in der Urne werden in einer Rasenfläche beigesetzt. Dabei erfolgt die Kennzeichnung mit einer im Boden liegenden Namensplatte oder mit einem Grabstein. Rasengräber können auch ohne Kennzeichnung, also anonym sein.

 

Reihengrab Ein Reihengrab ist geeignet für die Bestattung nur eines Verstorbenen. Es wird in einer Reihe das jeweils nächste Grab für die anstehende Bestattung geöffnet. Nach Ablauf der Mindestruhefrist fällt das sog. Belegungsrecht unwiderruflich an den Friedhofsträger zurück. Die Laufzeit, auch Mindestruhezeit genannt, ist in der Friedhofssatzung festgelegt. Zumeist sind die Gebühren erheblich niedriger als die für die in der Pachtzeit verlängerbaren Wahlgräber.

 

Rekonstruktion Eine Rekonstruktion ermöglicht die Verabschiedung von verunfallten und deformierten Verstorbenen am offenen Sarg. Dadurch wird ihnen u.U. wieder zu einem natürlichen Aussehen verholfen. Die Rekonstruktion fällt unter das Aufgabenfeld eines Thanathologen.

 

Ruhezeit Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem ein Verstorbener in einem Grab zu verbleiben hat und während dieses Zeitraums in dem Grab keine weitere Bestattung erfolgen darf. Die Rechtsgrundlagen für die Mindestruhezeiten ergeben sich aus den Bestattungsgesetzen und den Friedhofssatzungen.

S

Sarg Der Sarg ist ein Behältnis zur Verwahrung, zum Transport, zur Überführung und zur Bestattung eines Verstorbenen. Bestattungsgesetze schreiben in aller Regel die Verwendung eines Vollholzsarges vor. Bei der Überführung eines Verstorbenen vom und ins Ausland ist ein verlöteter Zinksarg, zumeist als Innensarg im Holzsarg, zwingend vorgeschrieben.

 

Sargpflicht Die Bestattung in einem Sarg schreibt das geltende Recht aus hygienischen Gründen zwingend vor. Ausnahmen aufgrund religiöser Gepflogenheiten sind in den geltenden Bestattungsgesetzen zusehens verankert. Die Sargpflicht gilt auch bei einer Kremation.

 

Scheintod Lat.: vita reducta = das reduzierte Leben. Damit wird ein Zustand beschrieben, in welchem das Leben erloschen zu sein scheint, aber nicht wirklich und vollständig gewichen ist.

 

Sechswochenseelenamt Als Sechswochenseelenamt wird die katholische Messe bezeichnet, die 6 Wochen nach der Bestattung gefeiert wird. An der Gedenkfeier nimmt die Familie des Verstorbenen teil, hinterher erfolgt oftmals ein Zusammensein im familiären Rahmen.

 

Schmuckurne Eine Schmuckurne, üblicherweise als Überurne bezeichnet, nimmt die Aschenkapsel des Krematoriums auf und wird mit dieser gemeinsam beigesetzt. Bei einer Beisetzung im Erdreich muß das Material hierfür vergänglich sein, d.h. es sollte sich innerhalb der sog. Mindesruhezeit auch auflösen. Eine solche Regelung gilt nicht, falls die Urne im Kolumbarium beigesetzt wird. Vorschriften darüber ergeben sich aus den Friedhofssatzungen.

 

Seebestattung Die Seebestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Dabei wird die Seeurne nach seemännischen Brauch in internationalem Gewässer, d.h. ausserhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Voraussetzung für die Seebestattung ist eine diesbezügliche letztwillige Verfügung des Verstorbenen oder aber eine solche von den Angehörigen.

 

Seeurne Eine Seeurne ist ein spezielles Gefäß zur Aufnahme von Aschenresten, das bei einer Seebestattung zwingend vorgeschrieben ist und sich im Zusammenwirken von Salz und Wasser schnell und vollständig auflöst. Damit sich bei einer Beisetzung auf See die Urne schnell absenkt, muß diese mit Steinen beschwert werden.

 

Sektion siehe auch Obduktion

 

Sepulkralkultur Die Sepulkralkultur umfasst das gesamte Spektrum und alle kulturellen Erscheinungsformen des Sterben, des Todes, des Bestatten und des Trauern. Dazu gehören u.a. Bestattungsriten, Totenbrauchtum, Ansprachen und Grabdenkmäler

 

Steinmetz Steinmetz ist einer der ältesten Handwerksberufe überhaupt. Steinmetze fertigen und bieten Grabsteine für die Kennzeichnung eines Grabes an. Diese werden industriell oder individuell gefertigt, beschriftet und nach einer gewissen Zeit nach einer Grablegung auf einem Fundament auf das Grab gesetzt. Üblicherweise ersetzt der Grabstein das Vortragskreuz bzw. die Steele, die das Grab kennzeichneten.

 

Sterbegeld Sterbegeld wurde als gesetzliche Leistung der Krankenkassen bis zum 31.12.2003 gewährt.

 

Sterbegeldversicherung Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung von Todeswegen, in Form einer privaten Kapital-Risiko-Versicherung gegen Zahlung von laufenden Beiträgen oder einer Einmalzahlung. Sie dient zur Absicherung der Bestattungskosten. Dabei handelt es sich um eine zweckgebundene Versicherung, die im Todesfall gegen Vorlage der Police und der Sterbeurkunde an den Berechtigten ausgezahlt wird.

 

Sterbetalar/Sterbehemd Sterbebekleidung für Verstorbene.

 

Sterbeurkunde Eine Sterbeurkunde ist der rechtliche Nachweis des Todes eines Menschen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, nachdem der Sterbeeintrag in das Sterberegister vorliegt und stellt einen verkürzten Auszug des Eintrags dar. Die Sterbeurkunde enthält den Namen, den Geburtstag, das Sterbedatum, den Sterbeort sowie den Personenstand und auf Wunsch auch die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen. Urkunden für amtliche Zwecke sind gebührenfrei, die anderen sind gebührenpflichtig. Auf Wunsch werden auch sog. internationale Sterbeurkunden ausgestellt, dies ist ein Auszug aus dem Sterberegister und kann in insgesamt 6 Sprachen zugeordnet (gelesen) werden.

T

Testament Ein Testament ist eine Verfügung von Todeswegen, auch letztwillige Verfügung eines Menschen genannt.

 

Thanatologie bzw. Thanatopraxie Durch -eine zumeist zeitlich befristet wirkende- Einbalsamierung wird es Hinterbliebenen und der Trauergemeinschaft ermöglicht, sich in aller Ruhe, unbesorgt vom verstorbenen Menschen am meist offenen Sarg verabschieden zu können.

 

Todesbescheinigung Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist ein vorgeschriebener Formularsatz den ein Arzt bei der Feststellung des Todes einer Person auszufüllen hat. Der Arzt versichert, dass er den Körper gründlich untersucht hat; darüber hinaus muß er Angaben zur Person, Zeit und Ort des Todes machen und wenn möglich über die Todesursache, also insbesondere ob es sich um eine natürliche oder um eine unnatürliche Todesursache handelt. Darüber hinaus muß er eine Aussage darüber machen ob der Verstorbene an einer ansteckenden Krankheit litt. Bei einer Totgeburt ist das Geburtsgewicht im Formular einzutragen. Die Todesbescheinigung gilt als medizinische Feststellung des Todes.

 

Totenbeschau Erst nach Feststellung des Todes durch den Arzt darf die Abholung eines Verstorbenen erfolgen.

 

Totenbrett Im Mittelalter wurden Totenbretter und Kerzen vor den Häusern aufgestellt in denen ein Mensch verstorben war als Zeichen öffentlicher Trauer. Dieser Brauch ist – auch durch die Industrialisierung – nicht mehr gepflegt worden. Heute sieht man vereinzelt auf den Friedhöfen, zumeist anstatt sog. Vortragskreuze- künstlerisch gestaltete Bretter mit Namen sowie Geburts- und Sterbetag. Diese Totenbretter werden dann durch einen Grabstein ersetzt.

 

Totenflecken Totenflecken gelten als sog. sichere Zeichen des Todes und treten zumeist rund 30 Minuten nach dem Stillstand des Herzen an den tiefer gelegenen Stellen am Körper auf. Totenflecken entstehen durch den Entzug von Sauerstoff im Körper (Deoxigenerierung) infolge des Absenkens der Blutkörperchen in tiefere Bereiche des Körpers.

 

Totenmaske Aufwendig gestaltete Masken bilden einen Verstorbenen ab, sollten ihn aber auch gleichzeitig dadurch schützen, dass sein Gesicht abgedeckt ist. In der Frühzeit glaubte man, dass wenn es gelänge das Gesicht eines Verstorbenen verletzungsfrei zu erhalten, dann würde auch seine Seele im Jenseits ihren Körper wiederfinden. Siehe auch Hand- oder Gesichtsabdruck

 

Totenschein siehe Todesbescheinigung

 

Trauer Der Begriff Trauer bezeichnet die durch einen Verlust (z.B. den eines geliebten Menschen) verursachte Gemütsstimmung, sowie auch deren Kundgebung nach außen. Auch durch die Erinnerung an bereits erlittene Verluste oder auch durch zu erwartende Verluste kann der Zustand der Trauer ausgelöst werden. Trauer ist dann ein menschliches Verhalten, das der Bewältigung seelischen Schmerzes dienen soll.

 

Traueranzeige Mit einer Todesanzeige in der Zeitung wird der Tod des Verstorbenen öffentlich bekannt gegeben und zur Bestattung eingeladen. Zumeist werden neben der Schaltung einer Traueranzeige auch Trauerkarten oder -briefe verschickt.

 

Trauerbrief Ein Trauerbrief ist die persönliche Mitteilung über das Ableben eines Menschen und die Einladung an dessen Bestattung teilzunehmen. Inhaltlich sollten neben den Personenstandsdaten der Absender mit Anschrift, die nächsten Angehörigen und der Bestattungszeitpunkt und -ort enthalten sein.

 

Trauerkarte siehe Trauerbrief, jedoch anderes Papierformat

 

Trauerfeier Unter Trauerfeier wird die Abschiedsfeier für einen Verstorbenen bei einer Feuerbestattung verstanden. Dabei wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt. Zum üblichen Umfang gehören u.a. Musikalische Umrahmung, Blumendekoration und Kerzenschmuck. Trauerfeiern können in Kirchen, Friedhofsfeierhallen oder in den Feierhallen von Bestattern durchgeführt werden.

 

Trauerfloristik Blumen bei einer Bestattung sind Zeichen von Ehrerbietung oder liebevoller Verbundenheit. Häufig werden dabei Lieblingsblumen oder Blumen in den Lieblingsfarben der Verstorbenen ausgewählt. Mit der Blumendekoration wird der Abschied umrahmt.

 

TrauerrednerInnen Falls ein Verstorbener keiner Konfession angehörte, oder aus anderen Gründen keine kirchliche Bestattungsfeier gewünscht ist, dann werden solche Feiern zumeist durch professionelle Trauerredner begleitet. Trauerredner sind gelegentlich Mitarbeiter des Bestattungshauses, aber zumeist freiberuflich tätig, oftmals mit theologischer Ausbildung.

U

Überführung Unter Überführung versteht man den Transport eines Verstorbenen, wenn der Transport über die Markungsgrenze einer Kommune geht. Eine Überführung kann durchgeführt werden, wenn die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist und wenn der Tod bei zuständigen Standesamt angezeigt ist. In der Regel wird eine Überführung von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, das für den Transport geeignete Fahrzeuge hat und sich um die dafür notwendigen Formalitäten kümmert.

 

Überurne siehe Schmuckurne

 

Urne Auch Aschenkapsel genannt; dabei handelt es sich um ein Gefäss zur Aufnahme der Aschenreste, die bei der Verbrennung eines Verstorbenen im Krematorium entstehen. Die Urne ist notwendig für den Transport und die Beisetzung in der Erde.

 

Urnenanforderung Unter einer Urnenanforderung versteht man das Bestätigungsschreiben des Trägers des Bestattungsplatzes an ein Krematorium, in dem bestätigt wird, dass auf dem Friedhof ein Grab besteht in dem die Aschenreste eines Verstorbenen beigesetzt werden können. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Bestattungspflicht verschickt dann das Krematorium die Urne an die anfordernde Einrichtung.

 

Urnenbeisetzung Eine Urnenbeisetzung ist die Versenkung einer Urne im Erdgrab, die Übergabe der Urne bei einer Seebestattung oder das Einstellen einer Urne in ein Kolumbarium.

 

Urnengrab Ein Urnengrab ist eine Grabstelle, die für die Beisetzung einer oder mehrere Urnen zugelassen ist.

 

Urnenschmuck Urnenschmuck ist ein gearbeitetes Blumengesteck, das auf einer Urne befestigt wird.

 

Urnenstele Stelen sind säulenförmige Konstrukte, die im Boden verankert werden und geeignet sind eine oder mehrere Urnen aufzunehmen. Die Urnenkammern werden wie auch bei den Kolumbarien nach der Urnenbeisetzung mit einer Abdeckplatte versehen. Diese trägt zumeist den Namen sowie den Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen.

V

Vorsorgevertrag Vorsorgevertrag ist eine letztwillige Verfügung von Todeswegen, wo der Vorsorgende zu Lebzeiten mit dem Bestatter seines Vertrauens regelt, wie er dereinst verabschiedet und wo er bestattet werden möchte. Dieser Vertrag ist finanziell abzusichern, um die Bestattung in der gewünschten Form auch gewährleisten zu können.

 

Vorsorgeversicherung siehe Sterbegeldversicherung

 

Verstreuung Die Verstreuung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Es gibt Streuwiesen auf Friedhöfen (Niederlande), die Möglichkeit der Verstreuung auf Almwiesen (Schweiz), auf See sowie aus einem Heisslufballon.

W

Weltraumbestattung Die Weltraumbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des/der Verstorbenen voraus. Dabei werden 6-8 Gramm Asche in eine spezielle Urne eingefüllt, die zusammen mit anderen Urnen von einer Rakete in eine Weltraumumlaufbahn geschossen werden. Der Rest der Asche wird zumeist traditionell beigesetzt, so dass es sich mehr um eine symbolische Beisetzung handelt, die sehr häufig den Hintergrund hat, dass dadurch ein Gefühl der „Unsterblichkeit“ erlangt werden soll und die Vorstellung immer auf die Erde schauen zu können. In der Regel findet pro Jahr ein Start mit einer solchen Mission statt.

 

Wiesenbestattung Im Gegensatz zur anonymen Bestattung ist bei einer Wiesenbestattung die Grablegung als Körper- oder Urnenbestattung das Beisein der Trauergemeinde gegeben. Dies ermöglicht es den Angehörigen den Bestattungsplatz jederzeit aufzusuchen als Ort der Trauer, des Gedenkens und des Erinnern – ohne dass Grabpflegeleistungen damit verbunden wären.